Kernaussage: Europäische Prediction Markets befinden sich in einer Phase der regulatorischen Neugestaltung. Die MiCA-Verordnung der EU schafft erstmals einen einheitlichen Regelungsrahmen, wobei derzeit kein führender Marktplatz über eine umfassende EU-Lizenz verfügt. Deutschland, Österreich und die Schweiz handhaben die Aufsicht nach unterschiedlichen Maßstäben.
Trader, die sich in Europa an Prediction Markets beteiligen möchten, konfrontieren sich mit einem zersplitterten Regelwerk. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die gegenwärtige Rechtslage in den bedeutendsten europäischen Jurisdiktionen — aktuell Stand Mai 2026.
EU-Ebene: MiCA-Verordnung
Die Markets in Crypto-Assets (MiCA) Verordnung ist seit Dezember 2024 in vollem Umfang gültig. Sie erfasst Prediction Markets, die auf Krypto-Token basieren:
- Betreiber müssen sich als Crypto-Asset Service Provider (CASP) zulassen lassen
- Anleger- und Verbraucherschutz, Geldwäschebekämpfung, Kundenkenntnisverfahren sowie Kapitalausstattung sind verpflichtend
- Die zuständige nationale Behörde (BaFin in Deutschland, FMA in Österreich) übernimmt die Aufsicht
Bislang hat noch kein bedeutender Anbieter von Prediction Markets eine vollständige MiCA-Zulassung erhalten. Mehrere Zulassungsverfahren sind allerdings in Frankreich und Deutschland anhängig.
Deutschland
Deutschland zeichnet sich durch eine besonders vielschichtige Aufsichtssituation aus, da zwei unterschiedliche Regulierungssysteme parallel relevant sind:
- Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) — sollten Prediction Markets als Glücksspielprodukte klassifiziert werden, ist eine deutsche Glücksspiellizenz erforderlich. Gegenwärtig verfügt keine internationale Plattform für Prediction Markets über eine solche Genehmigung
- Finanzaufsichtsrecht (BaFin) — werden die Märkte als Finanzinstrumente betrachtet, gelten das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die damit verbundenen BaFin-Anforderungen
Für eine umfassende Darstellung der deutschen Situation verweisen wir auf unseren Beitrag Polymarket in Deutschland.
Österreich
Österreich orientiert sich grundsätzlich am europäischen Regelungsrahmen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat sich zu Prediction Markets bislang nicht eindeutig geäußert. Das österreichische Glücksspielgesetz (GSpG) könnte jedoch Anwendung finden, falls Prediction Markets als Glücksspielaktivität eingeordnet werden.
Schweiz
Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union und unterliegt daher nicht der MiCA-Verordnung. Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) hat ein DeFi-freundliches Regelwerk geschaffen, unter dem Prediction Markets möglicherweise als neuartige Finanzdienstleistungen anerkannt werden. Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) aus dem Jahr 2019 unterwirft Online-Glücksspiele einer strengen Kontrolle, sieht aber Ausnahmen für bestimmte Finanzprodukte vor.
Ländervergleich
| Land | Status | Regulierer | Steuerpflicht |
| Deutschland | Grauzone | BaFin / GlüStV | Ja (§ 22/23 EStG) |
| Österreich | Grauzone | FMA / GSpG | Ja (KESt 27,5%) |
| Schweiz | Tendenziell erlaubt | FINMA / ESBK | Kantonal verschieden |
| Frankreich | Eingeschränkt | ANJ / AMF | Ja (flat tax 30%) |
| Niederlande | Grauzone | KSA / AFM | Ja (Box 3) |
Ausblick
Die europäische Aufsichtslandschaft wird sich in den folgenden Jahren weiter präzisieren und konkretisieren. Für aktive Marktteilnehmer ist es ratsam: Transaktionen und Ergebnisse gewissenhaft zu erfassen, einen Steuerexperten zu Rate zu ziehen und ausschließlich auf regulierte und lizenzierte Plattformen zu setzen. Detaillierte Informationen zur Besteuerung in Deutschland erhalten Sie in unserem speziellen Ratgeber.